Kurze Beschreibung der Dividendenpolitik des Unternehmens
eines Unternehmens Dividende – dabei handelt es sich um einen Teil des Gewinns, der unter den einzelnen Aktionären entsprechend der Höhe ihres Anteils verteilt wird. Es handelt sich also um einen ausgezahlten Anteil am Unternehmensgewinn, der auf eine Aktie entfällt. Der Anteil wird aus dem Teil des Gewinns ausgezahlt, den die Hauptversammlung speziell für diese Ausschüttung bestimmt hat.
· Dividende pro Aktie – wird in Geldbeträgen ausgedrückt.
· Dividendenrendite – dies ist das Verhältnis der Dividende zum Marktpreis der Aktie.
· Cover Ratio – dies ist das Verhältnis des Nettogewinns pro Aktie zum Wert der Dividende pro Aktie.
· Dividendenausschüttungsquote – stellt das Verhältnis der Dividende zum Nettogewinn pro Aktie dar.

Dividendenpolitik – Hierbei handelt es sich um die Politik der Ausschüttung von Gewinnen, die das Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erwirtschaftet hat. Es geht also um die Entscheidung, ob der gesamte Gewinn oder ein Teil davon ausgeschüttet oder einbehalten und stattdessen reinvestiert werden soll. Es gilt die Regel: Je mehr Dividenden an ausländische Unternehmen ausgeschüttet werden, desto weniger Gewinn bleibt für Reinvestitionen in der Tschechischen Republik übrig.
Bei der Wahl der Dividendenpolitik müssen zwei grundlegende Fragen beantwortet werden:
· Kann das Unternehmensmanagement Dividenden nutzen, um den Unternehmenswert zu beeinflussen?
· Welche Faktoren beeinflussen die Aufteilung des Unternehmensgewinns nach Steuern zwischen Dividendenausschüttung und Reinvestition?
Jedes Land hat im Bereich der Dividendenpolitik seine eigenen gesetzlichen Vorschriften für die Ausschüttung von Dividenden. Gerade die unterschiedlichen Rechtsvorschriften machen die Komplexität dieser Situation in der heutigen Welt aus. Dividendenzahlungen erfolgen in der Regel in der Landeswährung, also in der Währung des Staates, in dem sich der Firmensitz befindet, und sind somit dem Risiko von Wechselkursschwankungen ausgesetzt.

Nach und nach entwickelten sich die Rechte, die den Inhabern von Aktien aus ihrem Eigentum erwachsen:
· Das Recht auf Mitbestimmung (Stimmrecht in der Hauptversammlung),
· Das Recht auf Gewinnbeteiligung,
· Das Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös (sofern nach der Liquidation noch verfügbare Finanzmittel verbleiben).